AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAZUVO AG
1. Geltungsbereich:
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von sämtlichen Artikeln der MAZUVO AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz oder Sitz ausserhalb der Schweiz hat. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Vertragsschluss:
Der Auftrag ist schriftlich per E-Mail oder Brief zu erteilen. Er kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der MAZUVO AG zustande. Die Auftragsbearbeitung beträgt in der Regel 2 Arbeitstage; wird die Auftragsbestätigung der MAZUVO AG innerhalb von 3 Tagen nicht bemängelt gilt der Auftrag als bestätigt. Bei Verfügbarkeit der Ware wird die Bestellung in der Regel am nächsten Arbeitstag dem Transportunternehmen übergeben. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zur Verweigerung der Annahme der Ware noch zu Schadenersatz. Infolge technischer Weiterentwicklung bleiben kleine Änderungen in der Formgebung oder Konstruktion vorbehalten.
3. Lieferung/Versand/Nutzen und Gefahr:
Die Auslieferung des Auftrages erfolgt durch beauftragte Transportunternehmen, durch eigene Camions, per Post oder Kurierdienst. Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung liefert MAZUVO AG die Produkte ex Works (Incoterms 2010). MAZUVO AG ist in jedem Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, und der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen zu akzeptieren. Dem Käufer werden im Falle einer Verzögerung der Abholung angemessene Lagerkosten in Rechnung gestellt. Allfällige Versandkosten gehen zulasten des Käufers.
Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung gehen Nutzen und Gefahr bezüglich der Produkte im Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abholung bzw. im Falle eines Versands mit der Aufgabe der Produkte zum Versand auf den Käufer über. Entsprechend erfolgt jeder Transport auf Gefahr des Käufers. Aufwendungen für Auspacken/Montage werden nach Absprache erbracht und verrechnet. Für Auslieferung und/oder Montage von Direkt-lieferungen an Drittpersonen/Privatpersonen, berechnen wir einen individuellen Kostenbeitrag. Es werden ausschliesslich Adressen in CH/LI beliefert. Bestellungen ins Ausland sind an unserem Lager abzuholen; die Ausfuhrformalitäten sind durch den Käufer zu erledigen.
4. Preise:
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und ab Lager Russikon oder Ladengeschäft in Volketswil. MAZUVO AG behält sich jederzeit Anpassungen von veröffentlichten Preisen vor. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise, welche auf mazuvo.ch publiziert sind.
5. Zahlungsbedingungen:
Ohne ausdrücklich anderslautende Zahlungsvereinbarung sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Für Spezialanfertigungen verlangen wir eine Anzahlung von mind. 50% des Warenwertes bei Bestellung. Erstlieferung an Neukunden ausschliesslich gegen Bar- oder Vorauszahlung. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Käufer ohne jede Mahnung einen Verzugszins von 6% ab Fälligkeit. Im Falle des Zahlungsverzuges ist MAZUVO AG berechtigt, bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware zurückzubehalten, ohne dass dem Käufer in Bezug auf diese Bestellungen ein Rücktrittsrecht zusteht. MAZUVO AG ist berechtigt angemessene Mahnspesen zu fordern. Alle mit der Eintreibung verbundenen Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des säumigen Käufers.
6. Mängelrüge und Haftung:
Garantie auf Konstruktionsmängel und Materialfehler gewährt die MAZUVO AG 2 Jahre, solange beim Produkt nichts anderes vermerkt ist. Die Garantie umfasst keine Schäden durch Abnützung, Alterung, unsachgemässe Behandlung (Pflege- und Unterhaltsanweisungen sind unter www.mazuvo.ch publiziert), naturbedingte Farbtonveränderungen durch Licht- und andere Umwelteinflüsse. Die Garantiefrist beginnt mit dem Erhalt der Ware, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Fristgemäss geltend gemachte Mängel werden von MAZUVO AG im Rahmen der Garantie kostenlos durch Reparatur behoben. Wahlweise steht es im Ermessen der MAZUVO AG, Ersatz durch Lieferung einwandfreier Ware zu leisten. Weitere Ansprüche des Kunden wie Preisminderung, Wandelung und Schadenersatz werden im gesetzlich zulässigen Mass wegbedungen. Die Garantie enthebt den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Ware umgehend, d.h. sofort nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware/Lieferung schriftlich geltend zu machen. Mängel, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, können nicht mehr geltend gemacht werden. Die Garantie erlischt, wenn Waren trotz erkennbarem Mangel vom Kunden geändert, weiterverarbeitet oder veräussert wurden. Erfüllungsort ist Volketswil oder Russikon (bring-in).
7. Umtausch der Ware wegen nicht gefallen:
Alle ungebrauchten Artikel, neuwertigen Standard-Lagerartikel können innert 8 Tagen wegen nicht gefallen in der Originalverpackung unter Vorlage des Kaufbelegs zurückgegeben werden. Vom Umtausch ausgenommen sind Sonderanfertigungen sowie Artikel mit reduzierten Preisen.
8. Musterbestellungen:
Einzelstücke senden wir Ihnen fracht- und verpackungskostenfrei. Sollten Ihnen die Muster nicht zusagen, senden Sie diese innerhalb 10 Arbeitstagen original- verpackt zurück. Sie haben auch die Möglichkeit MAZUVO AG für die Rücknahme der Musterartikel zu beauftragen, dies jedoch gegen Verrechnung der Selbstkosten, sofern keine Bestellung erfolgt.
9. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MAZUVO AG
10. Haftung:
MAZUVO AG übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Dritte verursacht wurden. Jede Haftung der MAZUVO AG im Zusammenhang mit Produkten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht bleiben vorbehalten. MAZUVO AG übernimmt keine Haftung für Vermögensschäden, welche sich aus der Lieferung fehlerhafter oder verspätet gelieferter Ware für den Kunden ergeben.
11. Vertragsauflösung:
Für den Fall, dass der Besteller die Annahme der Kaufsache verweigert oder den Kaufvertrag anderweitig nicht bzw. nicht richtig erfüllt, hat die Verkäuferin – nebst den im Gesetz vorgesehenen Rechten – das Recht, den Vertrag ohne weiteres, insbesondere ohne Fristansetzung aufzulösen. Sie hat vorbehältlich des Nachweises eines weiteren Schadens Anspruch auf Bezahlung einer Annullierungsgebühr von 15% des vereinbarten Kaufpreises.
12. Weitere Bestimmungen und anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster. Diese AGB ersetzen sämtliche bestehenden allgemeinen Bedingungen der MAZUVO AG und gelten bis auf Widerruf von Seiten der MAZUVO AG.
MAZUVO AG – Brunnenstrasse 14 – CH-8604 Volketswil – Tel: +41 44 908 26 26
info@mazuvo.ch – www.mazuvo.ch gültig ab 1.11.2022